Altersvorsorge

Zur Altersvorsorge zählen sämtliche Maßnahmen, die Sie heute ergreifen können, um auch morgen gut zu leben. Die Gesamtvorsorge gliedert sich in 3 Säulen.

Rentenversicherung Landshut
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Säule 1: Gesetzliche Altersvorsorge und Basisversorgung Rürup

Möchten Sie als Arbeitnehmer erfahren, wie hoch Ihre gesetzliche Rente später sein wird?

 

Nutzen Sie die Onlinetools von Focus.de / Sueddeutsche.de:

 

 

Unter diesem Link erhalten Sie sämtliche Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherung.

 

 

Basisversorgung / Rürup-Rente (staatlich gefördert)

 

Informieren Sie sich über die Basisversorgung oder Rürup-Rente als Zusatz zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Art der Versorgung ist besonders geeignet bei gutem Verdienst und wenn Sie nicht in die gesetzliche Altersversicherung oder in ein anderes berufliches Versorgungswerk einzahlen.

 

Die Rürup-Rente ist besonders geeignet für Selbständige mit hoher Steuerbelastung, gut verdienende Angestellte und ältere Menschen mit frei verfügbaren Mitteln. 

 

Vor- und Nachteile der Rürup-Rente:

  • Staatlich gefördert, max. 22.172 EUR bzw. 44.344 EUR für Alleinstehende / Ehepaare
  • 80 % steuerlich absetzbar im Jahr 2015, 100 % im Jahr 2025
  • Hartz IV-sicher bei Arbeitslosigkeit
  • Schutz vor Pfändung gemäß gesetzlich festgelegtem Höchstbetrag
  • Beleihung nicht möglich
  • Auszahlung in monatlichen Beträgen, frühestens ab Erreichen des 60./62. Lebensjahres
  • Verfall des Kapitals bei Tod, außer andere vertragliche Vereinbarungen wurden getroffen
  • Gesetzliche Besteuerung im Rentenalter, jedoch profitieren Sie von Freibeträgen und einer niedrigen Steuerprogression

Säule 2: Betriebliche Altersvorsorge (baV)

Als Arbeitnehmer haben Sie gesetzlich einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge. Dies bedeutet nicht, dass Ihr Arbeitgeber für Sie einzahlen muss. Dennoch können Sie sich selbst eine zusätzliche, betriebliche Rente aufbauen.

 

Der Abschluss einer baV garantiert mitunter höhere Renditen als andere Produktarten. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können in den Vertrag einzahlen. Die Einzahlungen sind garantiert und verfallen, z. B. bei einem Arbeitgeberwechsel nicht. Bei Arbeitsplatzverlust wird das angesparte Geld durch die Hartz IV-Regelung nicht angetastet. Der Arbeitnehmer leistet durch Entgelt-umwandlung des Bruttolohns oder von Brutto-Sonderzahlungen, wodurch steuerliche Vorteile entstehen können. 

 

Säule 3: Private Altersvorsorge

Sorgen Sie in Säule 3 selbst für die Vervollkommnung Ihrer Altersvorsorge. Dies ist möglich durch eine Vielzahl von Produkten, wie:

 

Private Rentenversicherung

  • Lebenslange Altersrente
  • Mindestverzinsung
  • Überschussbeteiligung
  • Beitragsrückgewähr vertraglich möglich
  • Guthabenauszahlung vertraglich möglich
  • Erträge in Ansparzeit nicht steuerpflichtig, in Rentenzeit nur Ertragsanteile relevant für Steuer


Risikolebensversicherung

  • Finanzielle Absicherung im Todesfall für die Hinterbliebenen (Einmalbetrag oder Rente möglich)
  • Kreditsicherung
  • Beiträge zu 100% als Vorsorgeaufwendungen absetzbar

 

Pflegerente

  • Schutz des Privatvermögens vor hohen Pflegekosten